3.

Eine Exilregierung ist die Regierung eines Landes, die außerhalb ihres Staatsgebietes oberste Funktionen eines Staates beansprucht und wahrnimmt, weil sie an deren Ausübung auf eigenem Territorium gehindert ist. Hinderungsgründe können darin liegen, dass das Staatsgebiet von einer anderen Macht besetzt ist oder von einer anderen, als illegitim angesehenen Regierung kontrolliert wird.