Begrüßung

Herzlich willkommen auf unserer Weltnetzseite

Wir freuen uns, daß Sie zu uns gefunden haben und begrüßen Sie.

Wegen des ständig zunehmenden Unmutes im Volke haben etliche Bürger, die um Herrn Norbert Schittke und seinem Werdegang wußten, sich zu einem Treffen im Hotel Kronſberg am Messegelände in Hannover versammelt.

Aus dieser Veranstaltung gründete sich am 8. Mai 2004 die Exil Regierung Deutsches Reich. Unter Führung des Sprechers und späteren Reichskanzler der Exilregierung Norbert Schittke, welcher auf der Nationalversammlung am 11.09.2004 in Magdeburg bestellt, gewählt und vom Präsidenten sein Amt übergeben bekam.

Überprüfen Sie bitte all unsere Aussagen unter dem Aspekt der Feindstaatenklausel der UNO und der sogenannten verbreiteten "Wahrheit".

Nationalhymne

Bitte lange Ladezeit berücksichtigen! (20 MB)

Herzlich Willkommen in der Realität!

http://www.youtube.com/watch?v=bbTvNtPvCnU

Um den Film zu starten klicken Sie den Link an!

„Alles, was das Böse braucht
um zu siegen,
sind gute Menschen die nichts tun.“
(E. Birke)

Vorgehensweise zur Beantragung von Dokumenten der Exilregierung finden Sie unter Reichsdokumente.

Damit Sie die Dokumente ordnungsgemäß ansehen und ausdrucken können installieren Sie bitte die Schriftart U1 Mainzer Fraktur, die Sie sich hier herunterladen können: U1MainzerFraktur

Dr. Klaus Maurer stellt fest

Dr. Klaus Maurer, Rechtsanwalt für Völkerrecht,

eine natürliche Person gemäß § 1 des staatlichen BGB stellt fest:

 

Die „BRD“ und die „Bundesländer“ sind Bestandteile des Besatzungsrechts und existieren nur, weil das Besatzungsrecht (SHAEF Gesetze) weiterhin in Kraft ist. Im Falle der Aufhebung des Besatzungsrechtes wären die „BRD“ und die „Bundesländer“ augenblicklich nicht mehr existent.

Die „BRD“ ist kein Staat, war nie ein Staat und wird niemals ein Staat sein.

Sie erfüllt keines der drei völkerrechtlich notwendigen Kriterien nach der Drei-Elemente-Lehre.

Die „BRD“ übt weder eine eigene Staatsgewalt aus, noch hat sie ein eigenes Staatsvolk, noch hat sie ein Staatsgebiet bzw. ein Territorium. Weil die „BRD“ kein Staat ist, kann sie keine eigene Staatsangehörigkeit definieren oder vergeben.

Es gibt auf der ganzen Welt keinen einzigen Bundesbürger!

Die „BRD“ war bis 1990 eine deutsche Selbstverwaltungsorganisation unter Oberhoheit der drei westlichen Besatzungsmächte.

Dr. Klaus Maurer, Rechtsanwalt für Völkerrecht,

eine natürliche Person gemäß § 1 des staatlichen BGB stellt fest:

 

Die „BRD“ und die „Bundesländer“ sind Bestandteile des Besatzungsrechts und existieren nur, weil das Besatzungsrecht (SHAEF Gesetze) weiterhin in Kraft ist. Im Falle der Aufhebung des Besatzungsrechtes wären die „BRD“ und die „Bundesländer“ augenblicklich nicht mehr existent.

Die „BRD“ ist kein Staat, war nie ein Staat und wird niemals ein Staat sein.

Sie erfüllt keines der drei völkerrechtlich notwendigen Kriterien nach der Drei-Elemente-Lehre.

Die „BRD“ übt weder eine eigene Staatsgewalt aus, noch hat sie ein eigenes Staatsvolk, noch hat sie ein Staatsgebiet bzw. ein Territorium. Weil die „BRD“ kein Staat ist, kann sie keine eigene Staatsangehörigkeit definieren oder vergeben.

Es gibt auf der ganzen Welt keinen einzigen Bundesbürger!

Die „BRD“ war bis 1990 eine deutsche Selbstverwaltungsorganisation unter Oberhoheit der drei westlichen Besatzungsmächte.