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krankmachende E-Nummern die nicht in Verzeichnissen stehen - Seite 12

 

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Innerhalb eines Zeitraumes von vier Wochen nach der Exposition
hatte sich die Symptomatik derart verschlechtert, dass die Versicherte am Wochenende nur noch im Bett lag, um dann am Montag wieder einigermaßen arbeitsfähig zu sein.

Chronischer unproduktiver Husten, Müdigkeit, Abgeschlagenheit,
zunehmende Belastungsdyspnoe sowie ein Gewichtsverlust von rund zehn Kilogramm innerhalb von zwei Monaten führten im Februar 2006 zur stationären Aufnahme.

Im Krankenhaus war die Versicherte derart belastungslimitiert,
dass der Toilettengang nur noch mit Mühe möglich war.

Die stationäre Abklärung umfasste unter anderem eine Echokardiographie, eine Abdomensonographie, eine Spiroergometrie, Lungenfunktionstests sowie

verschiedene immunologische Untersuchungen (unter anderem ACE, Interleukin-2-Rezeptor, Rheumafaktor, ANCA, ANA, DNS). Nach einer bronchoalveolären Lavage mit Nachweis einer Lymph-
.......
...dass bei der beruflichen Vorgeschichte der
Versicherten mit 15-jähriger Tätigkeit als Friseurin von einer

PVP-induzierten „Haarspraylunge“ auszugehen war.

Die Anamnese, das Beschwerdebild und die Untersuchungsergebnisse, die bei der Versicherten, mit 15-jähriger
Tätigkeit als Friseurin, zu erheben waren, entsprachen den Diagnosekriterien des Krankheitsbildes „Haarspraylunge“.
Hohe Relevanz besitzt neben den Expositionsbedingungen die Histologie für die diagnostische Einordnung.

Die Versicherte war Nichtraucherin. Hinweise auf andere Ursachen einer exogen allergischen Alveolitis (EAA) (12) ergaben sich in den angeführten Untersuchungen nicht.

Auch wenn es für die Haarspraylunge kein spezifisches morphologisches
Substrat gibt, sprach die Diagnose einer schwergradigen, chronisch-rezidivierend verlaufenden EAA mit bereits deutlichem
Ab- und Umbau des Lungenparenchyms sowie kleinherdigen Arealen einer kryptogen organisierenden Pneumonie
bei entsprechender Exposition mit hoher Wahrscheinlichkeit für ein Krankheitsbild im Sinne einer durch Haarspray verursachten Thesaurose, die nach der Berufskrankheitenverordnung
der exogen allergischen Alveolitis und damit der BK-Nr. 4201 zuzuordnen ist.
BGFA-Info 03/2007 BGFA – Forschungsinstitut für Arbeitsmedizin der
Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung Institut der Ruhr-Universität Bochum - Bürkle-de-la-Camp-Platz 1 - 44789 Bochum                   Telefon: +49 (0)234/302-4501   Fax: +49 (0)234/302-4505
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