Drei-Elemente-Lehre

Das klassische Völkerrecht kennt drei Merkmale des Staates:

  • eine Bevölkerung (Staatsvolk),
  • einen geografisch abgrenzbaren Teil der Erdoberfläche (Staatsgebiet),[12]
  • eine stabile Regierung, die effektive Gewalt ausübt (Staatsgewalt).

Diese sogenannte Drei-Elemente-Lehre wurde von dem Staats- und Völkerrechtler Georg Jellinek entwickelt. Sie gilt heute als allgemein anerkannt. Bei Erfüllung der drei Merkmale liegt ein Staat im Sinne des Völkerrechts und damit ein Völkerrechtssubjekt vor.
Nach der Drei-Elemente-Lehre von Georg Jellinek ist der Staat ein soziales Gebilde, dessen konstituierenden Merkmale ein von Grenzen umgebenes Territorium (Staatsgebiet), eine darauf als Kernbevölkerung ansässige Gruppe von Menschen (Staatsvolk) sowie eine auf diesem Gebiet herrschende Staatsgewalt kennzeichnet.