Begrüßung

Herzlich willkommen auf unserer Weltnetzseite

Wir freuen uns, daß Sie zu uns gefunden haben und begrüßen Sie.

Wegen des ständig zunehmenden Unmutes im Volke haben etliche Bürger, die um Herrn Norbert Schittke und seinem Werdegang wußten, sich zu einem Treffen im Hotel Kronſberg am Messegelände in Hannover versammelt.

Aus dieser Veranstaltung gründete sich am 8. Mai 2004 die Exil Regierung Deutsches Reich. Unter Führung des Sprechers und späteren Reichskanzler der Exilregierung Norbert Schittke, welcher auf der Nationalversammlung am 11.09.2004 in Magdeburg bestellt, gewählt und vom Präsidenten sein Amt übergeben bekam.

Überprüfen Sie bitte all unsere Aussagen unter dem Aspekt der Feindstaatenklausel der UNO und der sogenannten verbreiteten "Wahrheit".

Nationalhymne

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Herzlich Willkommen in der Realität!

http://www.youtube.com/watch?v=bbTvNtPvCnU

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„Alles, was das Böse braucht
um zu siegen,
sind gute Menschen die nichts tun.“
(E. Birke)

Vorgehensweise zur Beantragung von Dokumenten der Exilregierung finden Sie unter Reichsdokumente.

Damit Sie die Dokumente ordnungsgemäß ansehen und ausdrucken können installieren Sie bitte die Schriftart U1 Mainzer Fraktur, die Sie sich hier herunterladen können: U1MainzerFraktur

Рейхстаг-Кремль Экспресс

Einige Auszüge der Russischen Zentralregierung für Deutschland auf der Grundlage der Potsdamer Beschlüsse

In den Wirren der späten 80er Jahren kam es zu verheerenden Umgestaltungen in JEWropa, wobei die Sowjetunion zunächst davon ausging unter dem seinerzeitigen Staatspräsidenten Michael Gorbatschow, daß der Westen an wirklichem Frieden in Europa interessiert sei – und die Russen als friedliebendes Volk anerkennen würden. Infolgedessen gewährte die Sowjetunion, deren einzig verbliebenes Mitglied die Russische Föderation gegenwärtig ist, Europa viele Vorrechte im Vertrauen auf eine stabile Grundlage der Völkerverständigung.

Viele Poliitker haben mit aller Anstrengung des Vergessens verdrängt, daß vor allem 2 wichtige Grundlagenbeschlüsse hinsichtlich Deutschlands immer noch in Kraft sind.

vom 5. Juni 1945

in Kraft seit 5. Juni 1945

vom 20. September 1955.

Da seit 1990, also in den zurückliegenden 25 Jahren, die NATO in Wahrheit den Krieg gegen Rußland vorbereitet, um auch noch die letzte Bastion der Freiheit auf der Erde in die Sklaverei zu überführen, sieht sich der Russische Staatspräsident Wladimir Putin zu einer NEUEN POLITIK verpflichtet hinsichtlich Deutschlands. Bekanntlich hat Deutschland nie einen Friedensvertrag erhalten, und das ist seit dem Versailler Vertrag so – der allerdings nichtig ist. Die Sowjetunion hat ihn niemals unterzeichnet.

Zu diesem Zweck wird die Russische Zentralregierung für Deutschland auf der Grundlage der Potsdamer Beschlüsse eingerichtet.

Bereits jetzt werden alle Amtsträger im Rahmen der Besatzungsordnung BRD aufgefordert, der Russischen Zentralregierung für Deutschland nachzuweisen, daß sie für ihre Amtsgeschäfte auch die dafür erforderliche LEGALISATION nachweisen. Die Russische Zentralregierung für Deutschland geht nach Sichtung der einschlägigen Praxis der Justizorgane, der Innendienstorgane der BRD zwingend davon aus, daß sich die BRD nur mit Pseudonachweisen rechtfertigt. Diese besitzen völkerrechtlich keine Gültigkeit.

Problematisch zeigt sich der Mißbrauch des Paßwesens über das offizielle Amt des Deutschen Reichs, das Auswärtige Amt in Form tatsächlicher Amtsausweise, die nur für bestimmte Zwecke ausgestellt werden und zeitlich befristet sind.

http://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/BJNR238610007.html#BJNR238610007BJNG000300000

§ 12 Ausstellung (1) Ein amtlicher Pass wird vom Auswärtigen Amt zur Wahrnehmung dienstlicher Aufgaben oder in den Fällen des § 1 Abs. 4 des Passgesetzes ausgestellt. Ein Anspruch auf Ausstellung eines amtlichen Passes besteht nicht. Eine Änderung des amtlichen Passes durch eine andere Behörde ist nicht zulässig. (2) Das Auswärtige Amt kann das persönliche Erscheinen des Passbewerbers verlangen. Von diesem Verlangen kann Abstand genommen werden, wenn die Behörde, in deren Auftrag die dienstliche Aufgabe wahrgenommen wird, die für die Passausstellung erforderlichen Unterlagen einschließlich des Lichtbildes und der Fingerabdrücke übermittelt. Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 13 Gültigkeitsdauer (1) Die Gültigkeitsdauer eines amtlichen Passes ist nach der Dauer der dienstlichen Aufgabe oder des amtlichen Auftrags im Sinne des § 1 Abs. 4 des Passgesetzes zu bemessen. Dabei darf eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren nicht überschritten werden. (2) Ein vorläufiger Dienstpass oder ein vorläufiger Diplomatenpass wird für eine Gültigkeitsdauer von bis zu einem Jahr ausgestellt. (3) Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht zulässig. Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 14 Rückgabe (1) Ein amtlicher Pass ist dem Auswärtigen Amt unverzüglich zurückzugeben, wenn

1. der Pass ungültig ist, 2. die dienstliche Aufgabe oder der amtliche Auftrag, für die er ausgestellt ist, erledigt ist, 3. der Passinhaber aus dem Dienst ausscheidet oder 4. das Auswärtige Amt oder die Behörde, in deren Auftrag die dienstliche Aufgabe wahrgenommen wird, den Passinhaber dazu auffordert.

(2) Das Auswärtige Amt kann abweichend von Absatz 1 Ausnahmen zulassen, wenn ein besonderes Interesse der Bundesrepublik Deutschland an der Belassung des amtlichen Passes vorliegt.

Veteranen nehmen zusammen mit Präsident Putin und Regierungschef Medwedew die Parade ab

Aus diesem, von der BRD in Kraft gesetzten Beschluß geht eindeutig hervor, daß alle anderen herausgegebenen Ausweise, insbesondere der PERSONALausweis keine amtlichen Lichtbildausweise sind und insofern Hochverrat gegenüber dem Deutschen Volke begangen wird.