Die Konsequenz - Neuaufbau der Reichsregierung

Hier kann sich ein Vortrag des Ehrenwerten Reichspräsidenten Herrn Bensch heruntergeladen und angesehen werden. (260MB)

Der einzige und völkerrechtlich korrekte Weg ist die Gründung einer Exil-Regierung. Sehen wir uns also vorher die Definitionen diesbezüglich dazu an.

Wie wird eine Exilregierung definiert?

Gründung der Exilregierung des DEUTSCHEN REICHES
am 8. Mai 2004
im Parkhotel Kronsberg Gut Kronsberg 1
W-3000 (30539) Hannover



- Beginn 19.00 Uhr -

In der Überzeugung,

- Protokoll - Gründung der Exil-Regierung



daß vor Ablauf von 60 Jahren, gerechnet vom 8. Mai 1945, dem Tag der Kapitulation der Deutschen Wehrmacht, mit den einstigen Kriegsgegnern, den Allierten, ein Friedensvertrag geschlossen werden sollte, kamen heute - am 8. Mai 2004 - Staatsbürger des DEUTSCHEN REICHES zusammen, um als rechtsfähige Verhandlungspartner die

Exil-Regierung DEUTSCHES REICH


zu gründen.

Erwägend,

daß - gemäß Lingen Lexikon von 1973 - eine “Exilregierung eine Regierung [ist], die ihren Sitz während eines Krieges, eines Bürgerkrieges oder auf Grund einer Sezession aus dem Heimatstaat oder dessen Kolonien auf fremdes Staatsgebiet verlegt oder sich auf diesem neu gebildet hat“, und daß “aus der internationalen Praxis sich die Unterscheidung von legitimer und illegitimer Exilregierung entwickelt [hat], die Exilregierung, die mit der zuletzt im Heimatstaat amtierenden Regierung übereinstimmt (legitimer Exilregierung), bedarf außer der Genehmigung des Gaststaates zum Aufenthalt keiner neuen völkerrechtlichen Anerkennung, während die im Ausland neu gebildete Exilregierung (illegitime Exilregierung) neu anerkannt werden muß,“ erfogte kurzfristig die Einberufung durch den Staatsbürger des DEUTSCHEN REICHES Norbert Rudolf Schittke, der den Anwesenden die Gründe erläuterte, warum nur dieser Weg eine Möglichkeit bietet, Deutschland in ein stabiles System zurückzuführen.