Begrüßung

Herzlich willkommen auf unserer Weltnetzseite

Wir freuen uns, daß Sie zu uns gefunden haben und begrüßen Sie.

Wegen des ständig zunehmenden Unmutes im Volke haben etliche Bürger, die um Herrn Norbert Schittke und seinem Werdegang wußten, sich zu einem Treffen im Hotel Kronſberg am Messegelände in Hannover versammelt.

Aus dieser Veranstaltung gründete sich am 8. Mai 2004 die Exil Regierung Deutsches Reich. Unter Führung des Sprechers und späteren Reichskanzler der Exilregierung Norbert Schittke, welcher auf der Nationalversammlung am 11.09.2004 in Magdeburg bestellt, gewählt und vom Präsidenten sein Amt übergeben bekam.

Überprüfen Sie bitte all unsere Aussagen unter dem Aspekt der Feindstaatenklausel der UNO und der sogenannten verbreiteten "Wahrheit".

Nationalhymne

Bitte lange Ladezeit berücksichtigen! (20 MB)

Herzlich Willkommen in der Realität!

http://www.youtube.com/watch?v=bbTvNtPvCnU

Um den Film zu starten klicken Sie den Link an!

„Alles, was das Böse braucht
um zu siegen,
sind gute Menschen die nichts tun.“
(E. Birke)

Vorgehensweise zur Beantragung von Dokumenten der Exilregierung finden Sie unter Reichsdokumente.

Damit Sie die Dokumente ordnungsgemäß ansehen und ausdrucken können installieren Sie bitte die Schriftart U1 Mainzer Fraktur, die Sie sich hier herunterladen können: U1MainzerFraktur

Reichsführerschein

Den Führerschein des Deutschen Reiches kann jeder Bürger, der im Besitz einer Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse ist oder erfolgreich die Fahrprüfung für die entsprechende Klasse abgelegt hat, beantragen. Die Ausgabe von Führerscheinen ist jedoch an das Vorliegen wenigstens eines gültigen Dokumentes gekoppelt.

Der Reichsführerschein ist als PVC-Karte mit den Maßen (Breite) 85 x (Höhe) 54 x (Dicke) 0,8mm ausgeführt.

Auf der Vorderseite befindet sich eine sog. maschinenlesbare Zone mit mehreren Prüfziffern, um die Authentizität des Dokumentes feststellen zu können. Diese ergeben sich aus bestimmten Daten auf dem Dokument, die in der Druckerei errechnet und mitgedruckt werden.

Die Vorderseite des RFS

Die Rückseiteseite des RFS

Die Geltungsdauer des Führerscheins ist grundsätzlich unbegrenzt, wird aber aus Sicherheitsgründen in Anbetracht der heutigen Verkehrslage bis zu dem Tage befristet, an dem der Inhaber sein 70. Lebensjahr vollendet. Es wird dabei erwogen, daß der Gesetzgeber eine Fahrtauglichkeitsuntersuchung vorschreibt, die dann turnusmäßig absolviert werden muß. Wir wollen durch diese Maßnahme eine möglicherweise kommende gesetzliche Regelung durch die ansonsten unbegrenzte Geltungsdauer der Führerscheine nicht ausschließen. Nach dem 70. Lebensjahr werden die Führerscheine für eine Geltungsdauer von 5 Jahren ausgegeben.

Hinweis: Die Abbildungen auf unserer Seite und der Ihnen ausgestellte Führerschein sieht wegen dem Verhindern von Nachahmern in einigen Details geringfügig anders aus.

Hier können Sie die den Reichsführerschein beantragen.