Ziele der Exilegierung
Die Exilregierung des Deutschen Reiches sieht sich als Diener des Deutschen Volkes, welches seit 1919 - unter Ausschluß der Zeitspanne von 1933 bis 1945 - ein Teil der demokratischen Mitte und überparteilich ist. Resultierend aus der Tatsache, daß dem deutschen Volk nach über 60 Jahren noch immer der Vorwurf gemacht wird, beide Weltkriege hauptsächlich verschuldet zu haben, sind die Bürger aufgestanden, um u.a. dieser Alleinschuldthese entgegenzutreten. Um jeder Macht in der Welt Rede und Antwort stehen zu können, wollen sie das Deutsche Reich auf der Basis der am 18.08.1990 wiedererlangten Gültigkeit der Weimarer Verfassung des Jahres 1919 zeitgemäß fortführen.
Die Exilregierung wird stets ihr ganzes Streben in den Aufbau eines funktionierenden Staatssystems setzen, wie es von unseren Vorfahren 1919 beschlossen worden ist. Sie lehnt jedes Bestreben, die staatliche Ordnung zu ändern ab und wird alle Kraft aufwenden, diese stets aufrecht zu erhalten. Zum Durchsetzen und Koordinieren aller Einzelaktionen wird die Exilregierung des Deutschen Reiches einen Richter in das höchste Amt der Justizverwaltung des Deutschen Reiches berufen. Ein vom alliierten Hochkommissariat in Deutschland, sowie vom Senat von Berlin stellvertretend für die derzeitige provisorische deutsche Regierung eingesetzter Richter, der beim Präsidialamt in Washington und Moskau eingetragen sein wird, um alle Maßnahmen zur Einsetzung der deutschen Reichsregierung vor dem internationalen Gerichtshof einzuleiten. Ein eigens eingesetztes Gericht wird verhindern, daß eine Gruppe oder ein Bürger wegen seiner politischen Meinung oder Glaubenszugehörigkeit verfolgt, verhaftet oder wirtschaftliche Nachteile erleiden muß. Die Geheimdienste, welche das deutsche Volk bespitzeln, werden aufgelöst. Fremde Geheimdienste und deren Organisationen werden im Deutschen Reich nicht mehr geduldet.
Eine extreme politische Polarisierung wird abgelehnt. Sowohl der extreme linke Flügel des Sozialismus / Kommunismus, wie auch der extreme rechte Flügel bis hin zum Faschismus werden im Deutschen Reich keine Zukunft haben. Der Nationalsozialismus entstand aus der Not des deutschen Volkes als Folge des „Versailler Friedensvertrages". Die Exilregierung versteht sich als Instanz der Mitte, als Vermittler und Schlichter zu rivalisierenden Völkern und Mächten, damit der Weltfriede gewahrt bleibt und alle Streitfälle möglichst auf diplomatischem Wege geregelt werden, auch wenn dies Jahre dauern sollte.
Die Exilregierung des Deutschen Reiches lehnt jede staatsrechtliche Gewaltanwendung ab, ist jedoch auch der Überzeugung, daß eine internationale Eingreiftruppe das geltende Völkerrecht und den Frieden in der Welt sichern sollte. An dieser Sicherungstruppe sollten alle Länder der Erde, insbesondere diejenigen herausragend beteiligt sein, die durch friedensinitialisierenden Maßnahmen, diesem Zweck dienendes Denken und Handeln bewiesen haben.Das Eingreifen darf nie zum Besetzen eines Landes auf ewige Zeit werden, sondern soll nur dem Wiederherstellen und dem Sichern des Friedens dienen, sowie die Interessen der Völker schützen. Ein internationales Gericht, welches aus stets wechselnden Mitgliedern aller Länder dieser Erde besteht, sollte dem Recht auf der Grundlage des Völkerrechts eine Basis bieten, damit in Streitfällen keinem Land Vorteile durch zuvor ausgeübte Aggressionen entstehen. Der internationale Strafgerichtshof wird von der Exilregierung des Deutschen Reiches ausdrücklich anerkannt und unterstützt, damit Völkerrechtsverbrechen nicht ungesühnt bleiben.
Die Exilregierung des Deutschen Reiches erklärt die Bereitschaft zum friedlichen Widerstand gegen die bestehende Situation im Deutschen Reich auf der Basis des international anerkannten Völkerrechtes. Jeder Staat hat das Recht, mit einer von den Bürgern seines Landes gewählten Regierung, alle dazu notwendigen Maßnahmen das eigene Land betreffend, auszuführen, sowie das Gut und geistige Eigentum seiner Bürger selbständig zu sichern.
Die Exilregierung des Deutschen Reiches lehnt jedes Versklaven, Kolonisieren oder Besetzen eines anderen Landes ab (Internationaler Gerichtshof in Den Haag 9. Juli 2004: Eine Besetzung ist völkerrechtswidrig!) und ist bereit und fähig, die deutschen Grenzen vor Übergriffen Fremder selbst zu sichern, sowie terroristische Aktionen im Land zu verhindern. Sie wird nach einer nur vom eigenen Volk in freier Entscheidung angenommenen Verfassung regieren. Das Deutsche Reich respektiert die seit Jahrhunderten natürlich gewachsenen Grenzen und anerkannten Rechte aller Völker, in ihrem angestammten Gebiet. Die Rechte, Grenzen und die Freiheit unseres Volkes sind aber ebenso unantastbar und unveräußerbar.
Die Exilregierung des Deutschen Reiches ist bereit, sich für die Freiheit eines anderen Volkes einzusetzen, falls dieses gefährdet ist und international um Hilfe ersucht hat, nachdem alle diplomatischen Mittel ausgeschöpft sind. Wirtschaftliche Interessen und die Gier nach Territorium, Besitz eines Volkes, die dazu führen, einen Krieg zu führen, sollten international geächtet und unter Strafe gestellt werden. Der vorgeschobene Grund, das Land produziere Massenvernichtungswaffen oder sei ein Hort des Terrorismus, rechtfertigt niemals einen Eingriff in die Souveränität eines anderen Staates oder einen Krieg gegen diesen Staat.
Siehe hierzu zum Beispiel das Deutsche Reich und der Versailler Vertrag.
Die Exilregierung des Deutschen Reiches respektiert und achtet jeden Glauben und jede Rasse eines anderen Staates. Ein Eingriff in die Freiheit des deutschen Volkes und Souveränität des Staates, eines anderen Staates gegen das Deutsche Reich, wird nicht zugelassen. Jeder Nachbarstaat Deutschlands soll das Deutsche Reich an seiner Seite finden, wenn es darum geht, die Unverletzlichkeit seiner Grenzen und seiner Freiheit verteidigen zu helfen, nachdem alle diplomatischen Mittel ausgeschöpft wurden. Das Deutsche Reich wird keinem anderen Land, keinem anderen Glauben und keiner Rasse gestatten, das Deutschtum mit seiner langen Tradition zu unterdrücken oder gar auszulöschen.
Die Exilregierung des Deutschen Reiches wird diesen Standpunkt im friedlichen Widerstreit behaupten.
Die Exilregierung des Deutschen Reiches begrüßt es, die Alliierten, die Mitglieder der UNO, der UNESCO, der NATO und allen hier nicht genannten „westlichen Organisationen" im Deutschen Reich auf Zeit zu Gast zu haben. Ebenso begrüßen Sie die Vertreter der Mitgliedstaaten des ehemaligen Warschauer Paktes in Deutschland, die als Freunde kommen. Die Exilregierung des Deutschen Reiches ist bereit, die Verträge und Abkommen, welche die ehemaligen Provisorien BRD und DDR getroffen haben, nach Prüfung, einzuhalten. Mit Berücksichtigung der vorbehaltenden Bedingung, daß diese kein geltendes Recht, Verträge und Abkommen der Länder und freien Städte des Deutschen Reiches untereinander und zum Ausland, sowie der Regierung des Deutschen Reiches zu den Ländern und freien Städten, als auch dieser zum Ausland verletzt oder widersprochen wird, soweit sie nicht das völkerrechtliche verbindliche Staatsgebiet des Deutschen Reiches oder Organe des Deutschen Reiches sowie auch der Regierung des Deutschen Reiches betreffen. Unwiderrufbare völkerrechtliche Verbindlichkeit erlangen diese Verträge erst nach dem Überprüfen und Unterzeichnen eines Landes, einer freien Stadt des Deutschen Reiches oder der Regierung des Deutschen Reiches.
Die Exilregierung des Deutschen Reiches ist bereit, Friedensverträge mit allen Staaten der Welt zu schließen, die gegen das Deutsche Reich fortwährend im vorigen Jahrhundert Krieg führten und wird diese Friedensverträge bedingungslos einhalten. Denn nur der Frieden ermöglicht es jedem Volk den wirtschaftlichen Mehrwert zum ständigen Wachstum des allgemeinen Wohlstandes, die geistige und körperliche Gesundheit der Bürger und den kulturellen Besitz, der die Seele des Volkes widerspiegelt, in seiner Wertigkeit weiter zu erhöhen. Und auch nur so ist ein Existieren ohne Zerstören der Mitwelt, unserer Lebensgrundlage, möglich.
Die Exilregierung des Deutschen Reiches wird dem humanistischen Grundgedanken gegenüber ärmeren Ländern dieser Erde nachkommen und die kulturellen und wirtschaftlichen Kontakte zu den Ländern weiter ausbauen, im besonderem zu den Freunden, die seit der Gründung der Exilregierung Deutsches Reich, ihre Unterstützung dargeboten haben und darbieten.
Die Exilregierung des Deutschen Reiches wird keiner Organisation, keiner Vertretung, die auf das Verfolgen und Bekämpfen anderer Völker, Volksgruppen oder Staaten, ihr Augenmerk lenkt oder die Weltherrschaft anstrebt, gestatten, sich im Deutschen Reich niederzulassen.
Die Exilregierung des Deutschen Reiches bekennt sich zu den allgemeinen Grundrechten der freiheitlichen, demokratischen Grundordnung. Jeder Staat, der sich dem Deutschen Reich anschließen möchte, wird willkommen geheißen, wenn dadurch die auf Frieden und Freiheit angelegten Prinzipien nicht gestört werden.
Religion ist frei vom Staat, muß aber in ihrer Art ethisch und moralisch dem gewachsenen Grundgefühl des Volkes entsprechen. Lebensräume (insbesondere der Wohnraum der Bürger) sind unantastbar!
Die Exilregierung des Deutschen Reiches gestattet es nicht, daß ein Bürger des deutschen Volkes in wirtschaftlicher, kultureller und geistiger Armut sein Leben als Arbeits- oder Obdachloser fristen muß, daß ein deutscher Reichsbürger in einem anderen Land unschuldig verfolgt, in seinen anerkannten Rechten beschnitten oder inhaftiert wird.
Jeder Bürger des gesamtdeutschen Volkes hat Anspruch und Recht, nach vorhandenen Möglichkeiten, auf einen Ausbildungs- und Arbeitsplatz gemäß seinem Können und seiner Ausbildung.
Jeder Bürger, ob Mann oder Frau, hat innerhalb Deutschlands rechtlich und rangmäßig eine gleichgestellte Position in der Gesellschaft.
Familien mit mehr als 2 Kindern erhalten einen Sonderstatus.
Deutscher Bürger ist jede Frau und jeder Mann in voller und absoluter Gleichberechtigung, die/der durch Geburt Deutsche[r] ist.
Gemäß dem RuStAG von 1913 kann jeder andere Mensch, der sich aus freiem Willen zum Deutschtum, zu der deutschen Kultur und Tradition, den christlichen Grundwerten bekennt und bereit ist, seine ganze Kraft, sein Können für den wirtschaftlichen Ausbau und dem Ausfüllen bzw. Mitgestalten eines kulturellen Bereichs sich einsetzt, die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten zu lassen.
Mit dem Brauchtum und der Kultur wird die Verbundenheit zur Heimat aufgezeigt und ist daher unabdingbar zu einer deutschen Staatsangehörigkeit. Die Steuerbelastung darf und wird für den Bürger durch Einführung des Bürgergeldes für jederman auf 0% angestrebt. Die zwangsmäßige Einnahmequelle des Staates wird zum überwiegenden Teil durch eine noch zu ermittelnde Verbrauchs- und Vermögenszuwachssteuer gerecht erhoben.
Die Bürger des Deutschen Reichs fordern unverzüglich:
- die vollständige Freiheit ihres Landes ohne Putsch oder Gewaltanwendung
- die eigene und alleinige Ausübung aller Rechte und Pflichten in ihrem Land
- die Anerkennung des Deutschen Reiches ohne Belastung durch die Vergangenheit, denn auch sie respektieren jedes Land, ohne dessen Vergangenheit als Makel zu bezeichnen
Getreu der Devise:
Niemals einer, niemals eine Gruppe, sondern alle Deutschen Staatsbürger sind gefordert!