Kampf für die Rechte von Behinderten und Kranken in der BRD
Wirtschaftsminister der Exilregierung Deutsches Reich
im Kampf für die Rechte von Behinderten und Kranken
in der BRD, gegen den Giganten Vattenfall
Man darf es getrost als unglaublichen Vorfall bezeichnen, was sich am 10.07.2013 im Berliner Kundenzentrum des schwedischen Energiekonzerns ereignete:
Bei dem geistig behinderten 35-jährigen Alexander B. Aus Berlin wurde am Morgen des 10.07.2013 die Stromversorgung ungerechtfertigt unterbrochen. Die Betreuerin des Mannes wandte sich unverzüglich Hilfe suchend an den Wirtschaftsminister der Exilregierung Deutsches Reich D. Sch. Beide betraten noch am frühen Vormittag das Gebäude. Mit dem zuständigen Sachbearbeiter des Platzes 11, welcher sich weigerte, seinen Namen zu nennen, war keine konstruktive Kommunikation möglich, er brach das Gespräch ab. Mehrmals und mit Nachdruck drängte D. Sch. nun auf das Hinzuziehen eines Vorgesetzten. Eine Frau, die ebenfalls ihren Namen nicht nennen wollte, stellte sich als Vorgesetzte von Platz 11 vor und räumte die seitens der Betreuerin angesprochenen Unternehmensfehler, die zu der Stromsperrung führten, ein, allerdings sei das Unternehmen unter keinen Umständen in der Lage, eine Notfallfreischaltung am gleichen Tag zu organisieren. Nach einem weiteren halbstündigen, ergebnislosen Gespräch geriet die Betreuerin des Alexander B. an die Grenzen ihrer Belastbarkeit und tat ihren Unmut durch gesteigerte Gesprächslautstärke kund. Die Vorgesetzte von Platz 11 sprach ein Hausverbot gegen beide Anwesende aus und verwies, unterstützt von zwei Sicherheitsbeamten, auf den Tatbestand des Hausfriedensbruches. Da beide Anwesenden sich weigerten, das Gebäude zu verlassen und die Situation zu eskalieren drohte, richtete D. Schröder ein Hilfeersuchen an die Berliner Polizei. Eine siebenköpfige Mannschaft des MEK, bestehend aus 5 männlichen und 2 weiblichen Kollegen, erschien zur Unterstützung. Weitere Einsatzkräfte folgten. Dem umsichtigen und tadellosen Einsatz des MEK Berlin ist es zu verdanken, daß nach mehrminütigem Gespräch mit D. Schröder die Situation dahingehend deeskaliert werden konnte, daß der Sachbearbeiter von Platz 11 jetzt zumindest die Möglichkeit einräumte, die geforderte Zahlung der Ab- und Einschaltgebühren zu tätigen.
Am selben Abend erreichte D. Sch. die Nachricht des Alexander B., daß in seiner Abwesenheit die Stromversorgung um 19.40 Uhr mit dem Vermerk „Fehlausschaltung“ durch ein Elektro-Anlagen-Geschäft wiederhergestellt wurde. An dieser Stelle noch einmal herzlichen Dank an die Mannschaft des Berliner Polizei, für die loyale und kompetente Unterstützung.
So erfreulich der Ausgang dieses Ereignisses auch ist, ein ähnlich gelagerter Fall vor zwei Wochen, wo das Unternehmen durch unzulässige Stromunterbrechung bereits das Leben des 69-jährigen Berliners Gerhard P., welcher auf lebenserhaltende Maßnahmen im häuslichen Umfeld angewiesen ist, fahrlässig auf's Spiel setzte, zeigt sehr deutlich, wie in der BRD mit Hilfsbedürftigen und Kranken verfahren wird, unter dem Aushängeschild angeblich gültiger Geschäftsbedingungen.
Es handelt sich hier lediglich um zwei Beispiele von unzähligen Menschen ohne Lobby, deren Notsituation schamlos und menschenverachtend ausgenutzt wird!
Dafür, daß in beiden vorliegenden Fällen ein menschenwürdiges Ergebnis erzielt werden konnte, gilt besonderer DANK:
der Exilregierung Deutsches Reich, vertreten
durch Wirtschaftsminister D.Sch.
und dem Einsatzkommando der Polizei Berlin.
K. B.