Kurz-Memorandum
zu „politischen Parteien“ und sogenannter „Demokratie“ in einem Staatswesen
(Monarchie)
Im Heiligen Römischen Reich kannte weder Kaiser Otto I. (962 - 973) noch Kaiser Karl V. (1520 - 1555) „politische Parteien“ und auch Kaiser Franz II. im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation (1792 - 1806) nicht.
„Politische Parteien“ in Deutschland gibt es erst seit 150 Jahren, die drei ältesten sind die heute noch bestehenden „Deutsche Partei“ (DP), „Deutsche Zentrumspartei“ (DZP) und die „Sozialdemokratische Partei Deutschlands“ (SPD).
Alle „politischen Parteien“ in deutschen Landen sind allesamt nicht mit Strafe bedrohte Vereine mit Narrenfreiheit!
Diesem Parteiensumpf entgegenzuwirken entstanden unter Otto von Bismarck die weltweit einmaligen Sozialgesetze. Sie sind abzulösen durch das „Bedingungslose Grundeinkommen“ (Bürgergeld für alle Staatsbürger des Deutschen Reiches).
Die vielbeschworene „Demokratie“ („Herrschaft des Pöbels“) ist die schlechteste aller Staatsformen - hier läßt es sich am besten im trüben fischen. Sie bewährt sich jedoch bestens nur im dörflichen und gemeindlichen Raum, um die Belange vor Ort zu lösen.
Die „Politik“ hat die Rahmenbedingungen für das gesellschaftliche und wirtschaftliche Zusammenleben zu setzen, unter denen möglichst wenig Reibungen entstehen. Diese sind über die Verfassung und die allgemeinen Gesetze zu gewährleisten.
Gegeben zu Köpenick am 21. Mai 2016
Günter Bornhold