Kanzlerakte
Kanzlerakte, es war bekannt, daß Deutschland Befehlsempfänger der Allierten ist und bleibt.
Doch endlich enthüllte ein von 1966 bis 1990 maßgeblicher Politiker sein Wissen über ein „Staatsgeheimnis“ der BRvD-Treuhand.
Egon Bahr plauderte in der Wochenzeitung »Die Zeit« (14.5.2009) aus dem Nähkästchen (Auszüge):
Zitate (mit Einfügungen) der Aussage von Egon Bahr – und die sind wahr:
+ + + Drei Briefe und ein Staatsgeheimnis + + +
Herbst 1969: Bundeskanzler Willy Brandt wird ein Schreiben vorgelegt.
Erst weigert er sich, es zu unterzeichnen – dann tut er es doch.
Es war an einem der ersten Abende im Palais Schaumburg, nachdem Willy Brandt dort eingezogen war. Er erfuhr und genoß die gewaltigen Unterschiede zwischen einem Ressortchef, auch wenn er als Außenminister und Vizekanzler besonders herausgehoben war, und dem Bundeskanzler an der Spitze eines gut eingespielten (Nicht-)Regierungsapparates.
Das Amt machte richtig Spaß.
Ich brachte Brandt meinen Entwurf für einen Brief an seinen sowjetischen Kollegen Kossygin, dem er einen informellen Meinungsaustausch anbieten wollte. Brandt war wichtiger, zu berichten, was ihm »heute passiert« war.
Ein hoher Beamter hatte ihm drei Briefe zur Unterschrift vorgelegt. Jeweils an die Botschafter der drei Mächte – der Vereinigten Staaten, Frankreichs und Großbritanniens – in ihrer Eigenschaft als Hohe Kommissare gerichtet. Damit sollte er zustimmend bestätigen, was die Militärgouverneure in ihrem Genehmigungsschreiben zum Grundgesetz vom 12. Mai 1949 an verbindlichen Vorbehalten gemacht hatten.
+ + + Als Inhaber der unkündbaren Siegerrechte für Deutschland als Ganzes und Berlin + + + hatten sie diejenigen Artikel des Grundgesetzes suspendiert, also außer Kraft gesetzt, die sie als Einschränkung ihrer Verfügungshoheit verstanden. Das galt sogar für den Artikel 146, der nach der deutschen Einheit eine Verfassung anstelle des Grundgesetzes vorsah. Artikel 23 zählte die Länder auf, in denen das Grundgesetz »zunächst« gelten sollte, bis es in anderen Teilen Deutschlands »nach deren Beitritt« in Kraft zu setzen sei. Diese Vorwegnahme der Realität im Jahre 1990 konnten die Drei 1949 weder genehmigen noch ahnen. Gravierend für diese ganze Zeitspanne war, daß sie Groß-Berlin aus dem Artikel 23 amputierten, was dem ehemaligen Regierenden Bürgermeister natürlich vertraut war!
..Brandt war empört, daß man von ihm verlangte, »einen solchen Unterwerfungsbrief« zu unterschreiben. Schließlich sei er zum Bundeskanzler gewählt und seinem Amtseid verpflichtet!
“Die Botschafter” könnten ihn wohl kaum absetzen!
Da mußte er sich belehren lassen, daß Konrad Adenauer diese Briefe unterschrieben hatte und danach Ludwig Erhard und danach Kurt Georg Kiesinger. Daß aus den Militärgouverneuren inzwischen Hohe Kommissare geworden waren und nach dem sogenannten Deutschlandvertrag nebst Beitritt zur Nato 1955 die deutsche Souveränität verkündet worden war, änderte daran nichts.
Er schloß: »Also habe ich auch unterschrieben« – und hat nie wieder davon gesprochen.
(…)
Schon Adenauer hatte seine Anerkennung der alliierten Oberhoheit wie ein Staatsgeheimnis behandelt. Sie paßte nicht so recht in die Atmosphäre zehn Tage vor der Staatsgründung, und die drei Mächte hatten auch kein Interesse, diese Voraussetzung für den 23.Mai 1949 an die große Glocke zu hängen. Das blieb kein Einzelfall.
(…)
Die Sieger pochten auf ihre unkündbaren Kompetenzen während dieser ganzen Zeitspanne, natürlich nicht nur vor der Geburtsstunde der Bundesrepublik, sondern auch, als sie 1955 zu Verbündeten wurden.
Als ich die Kanzlerbriefe einmal gegenüber dem ehemaligen Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker erwähnte, reagierte er zu meiner Überraschung erstaunt; er hatte von ihnen nichts gewußt?!?
Es bedurfte keiner besonderen Absprache: Die beteiligten Deutschen wie die Alliierten hatten das gleiche Interesse, diese Manifestierung der begrenzten deutschen Souveränität nicht öffentlich werden zu lassen.
Daß die Kompetenz für die deutsche Frage bei den Vier blieb, obwohl deutsche Trompeten die gewonnene Souveränität (1955) verkündeten, hatte Auswirkungen. Das oberste Ziel unserer Politik war die Einheit. Ausgerechnet da hatten wir nichts zu sagen und überließen diese Kernfrage den Zusicherungen der Verbündeten, sich dafür einzusetzen.
In den meisten Gehirnen verschwand die deutsche Zuständigkeit im Vertrauen darauf, dies sei nun Sorge der Verbündeten geworden.
Das war nur eine Seite der Lebenslüge!
Im Wissen, daß auch die besten Freunde nicht deutscher sein würden als die Deutschen, drehten wir den Spieß 1967 im Planungsstab des Auswärtigen Amtes um: Wir definierten, was im eigenen Interesse möglich wäre unterhalb der übergeordneten Rechte der Vier.
Die Analyse ergab, was als Ost- und Entspannungspolitik Teil der Nachkriegsgeschichte geworden ist.
Die Kluft zwischen Anspruch und Wirklichkeit wurde 1970 in Moskau deutlich: Auf der einen Seite rangen wir mit den Sowjets darum, daß sie den Brief zur deutschen Einheit annehmen sollten; auf der anderen Seite sprachen wir mit den Westmächten darüber, in welcher Form wir anerkennen sollten, daß durch den Vertrag ihre Rechte für Deutschland als Ganzes nicht berührt würden. Während der Moskauer Verhandlungen erinnerte ich Walter Scheel in einem abhörsicheren Raum daran, daß es einen Brief zur deutschen Einheit bei Abschluß der Römischen Verträge nicht gegeben habe!!!
Alle unsere Partner müßten wissen und anerkennen, daß k e i n Vertrag unseren Wunsch nach Selbstbestimmung untergehen lassen könne.
Der wirklichkeitsnahe Außenminister reagierte: “Das sei nicht in Moskau zu lösen”.
Karlsruhe hielt, wie es schließlich seine Pflicht war, am Grundgesetz fest.
Berlin wurde die Quelle einer jahrzehntelang schwelenden Kontroverse zwischen den drei Mächten und der Bundesregierung.
(die folgen Sätze sind nicht wahr, da die Siegermächte lt. HLKO das Grundgesetz forderten – doch sehr wichtig zu lesen..! Anm. d. Verf.)
Die Deutschen setzten sich 1949 durch, indem sie ein »Grundgesetz« anstelle der von den Alliierten gewünschten »Verfassung« beschlossen.
Das Grundgesetz drückte das Provisorium aus; eine Verfassung wäre ein Teilungsdokument gewesen. Aber aus der Präambel des Grundgesetzes wurde Berlin gestrichen, während es im Text des Artikels 23 zu den Ländern der Bundesrepublik gezählt wurde..
(..ein Paradoxon.. das bis dato anhält..! Anm. d. Verf.)
+ + + Zum Schutz ihrer Rechte verfügten die Alliierten, daß die drei Westsektoren nicht durch den Bund regiert werden dürften. + + +
Sie verboten (!) die Rechtsprechung durch das Bundesverfassungsgericht und gestatteten eine Finanz- und Wirtschaftseinheit mit der Bundesrepublik, weil es anders nicht ging, bestanden aber für den innerdeutschen Handel auf dem Plural der »Währungsgebiete«, weil Berlin eben nicht zum Währungsgebiet der D-Mark gehörte!
Das alles hinderte das Bundesverfassungsgericht nicht, am Grundgesetz festzuhalten, wie es schließlich seine Pflicht war, und danach galt es grundsätzlich eben auch in Berlin.
(wohlgemerkt gegen den Befehl der alliierten Siegermächte!)
Hier standen sich also zwei Souveräne gegenüber: Karlsruhe legalisierte durch den Volkswillen (???), die drei Mächte durch die Siegerrechte.
Das führte zu der wirklichkeitsfremden Feststellung im Karlsruher Urteil über die Verfassungsmäßigkeit des Grundlagenvertrages mit der DDR, die Grenze zwischen Hessen und Thüringen habe denselben Charakter wie die zwischen Hessen und Bayern. Niemand hat unter Berufung auf Karlsruhe versucht, das zu erproben ...
Diese praktische Schizophrenie wurde beendet, als das Viermächteabkommen das Verhältnis zwischen Berlin (West) und dem Bund grundsätzlich definieren musste.
Unsere Nachforschungen in alten Papieren ergaben zu unserer Überraschung, daß die drei Mächte schon 1944 in London die Formel gefunden hatten, Berlin sollte kein konstitutiver Teil “des neuen Staates” werden sein. “Das war für die vier und die zwei annehmbar”!
(…)
Ende der Zitate von Egon Bahr.
Bezug auf den letzten Satz: offenbar ist dieser “Staat” niemals gegründet wurden, da das DEUTSCHE REICH als DEUTSCHLAND definiert, immer noch existiert, lt. SHAEF-Gesetz Nr. 52 (7) e und UN-Feindstaatklauseln!