Begrüßung
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Wir freuen uns, daß Sie zu uns gefunden haben und begrüßen Sie.
Wegen des ständig zunehmenden Unmutes im Volke haben etliche Bürger, die um Herrn Norbert Schittke und seinem Werdegang wußten, sich zu einem Treffen im Hotel Kronſberg am Messegelände in Hannover versammelt.
Aus dieser Veranstaltung gründete sich am 8. Mai 2004 die Exil Regierung Deutsches Reich. Unter Führung des Sprechers und späteren Reichskanzler der Exilregierung Norbert Schittke, welcher auf der Nationalversammlung am 11.09.2004 in Magdeburg bestellt, gewählt und vom Präsidenten sein Amt übergeben bekam.
Überprüfen Sie bitte all unsere Aussagen unter dem Aspekt der Feindstaatenklausel der UNO und der sogenannten verbreiteten "Wahrheit".
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„Alles, was das Böse braucht um zu siegen, sind gute Menschen die nichts tun.“ (E. Birke) |
Vorgehensweise zur Beantragung von Dokumenten der Exilregierung finden Sie unter Reichsdokumente.
Damit Sie die Dokumente ordnungsgemäß ansehen und ausdrucken können installieren Sie bitte die Schriftart U1 Mainzer Fraktur, die Sie sich hier herunterladen können: U1MainzerFraktur
Exilregierung
Staatsangehörigkeitsausweis
Jeder deutsche Staatsangehörige besitzt die unmittelbare Staatsangehörigkeit zum Staat Deutsches Reich (§1 RuStAG). Auf Antrag ist ihm hierüber eine rechtsgültige Bescheinigung auszustellen.
Der Staatsangehörigkeitsausweis ist ein förmlicher Nachweis über den Besitz der Staatsangehörigkeit zu dem Staate Deutsches Reich. Er ist in Einzelfällen für den Vollzug bestimmter Rechtsgeschäfte, z.B. die Abwicklung einer Adoption oder die Erteilung einer Approbation, erforderlich. Den Betroffenen wird im Zuge der Bearbeitung der Rechtsgeschäfte von der jeweiligen Behörde mitgeteilt, daß der Bürger einen Staatsangehörigkeitsausweis beizureichen hat.
Selbstverständlich kann jeder Bürger auch ohne behördliche Aufforderung einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragen.
Hinweis: Der Staatsangehörigkeitsausweis ist kein Identitätspapier. Reisen sind damit nicht möglich. Die Gültigkeit beträgt 10 Jahre vom Datum der Ausstellung an.
Eine Ausführung aus dem Kaiserreich: | Eine Ausführung aus der Zeit von 1933 bis 1945: |
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Der heutige Staatsangehörigkeitsausweis:
Die Staatsangehörigkeitsausweise werden auch von der Exilregierung Deutsches Reich andeutsche Staatsbürger ausgegeben. Jeder Deutsche hat das Recht sich einen Staatsangehörigkeitsausweis ausstellen zu lassen. Dieser Staatsangehörigkeitsausweis dient ihm als Nachweis vor allen Behörden und Organisationen über die von ihm innegehabte Staatsangehörigkeit zum Staat Deutsches Reich und ist von allen Behörden und Organen ausnahmslos anzuerkennen. Der Staatsangehörigkeitsausweis ersetzt nicht den Reichspersonenausweis, den jeder Staatsangehörige ab dem 16. Lebensjahr zu erhalten hat.
Der Antragsteller hat auf Anforderung der ausstellenden Behörde seine Eigenschaft als Staatsangehöriger des Deutschen Reiches, durch Beifügung geeigneter Urkunden, unter Beweis zu stellen. Grundsätzlich erwirbt man durch den Besitz eines Personenausweises keine Staatsangehörigkeit. Der Besitz eines Reichspersonenausweises ist daher kein Beweis für die Eigenschaft, die Staatsangehörigkeit zum Deutschen Reich zu besitzen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Ein Staatsangehörigkeitsausweis kann auf Antrag ausgestellt werden, wenn der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit nachgewiesen ist. Die deutsche Staatsangehörigkeit muß nach §§ 3 ff RuStAG erworben worden sein und es darf nachfolgend kein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit gem. §§ 17 ff RuStAG eingetreten sein.
Welche Unterlagen sind erforderlich?
Für den Nachweis des Besitzes der Reichsangehörigkeit liegt die Beweislast beim Antragsteller. Die Antragstellung hat mittels Vordruck zu erfolgen. Dem Antrag sind entscheidungserhebliche Dokumente und Unterlagen beizufügen. Bei Erwerb der deutschen Reichsangehörigkeit durch Abstammung sind die Abstammungsverhältnisse lückenlos wenigstens bis zur Bezugsperson (Personen, die die deutsche Reichsangehörigkeit an die Abkömmlinge weitergeben konnten) nachzuweisen, z.B. durch:
- Personenstandsurkunden, wie Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Sterbeurkunden oder Familienbücher
- Kirchliche Unterlagen, wie kirchliche Familienbücher, Taufzeugnisse, Kommunions- oder Konfirmationszeugnisse, Auszüge aus Kirchenregistern
Die Behandlung als Deutscher ist zumindest glaubhaft zu machen, z.B. durch:
- Reisepässe, Personalausweis, Meldebescheinigung der BRD
- Reisepässe, Personalausweis, Meldebescheinigung der DDR
- deutsche Kennkarten, Volkslistenausweise, Rentenbescheide
- Ariernachweis, Abstammungsurkunden
- Staatsangehörigkeitsausweise
Hier können Sie die den Staatsangehörigkeitsausweis beantragen.
Reichsführerschein
Den Führerschein des Deutschen Reiches kann jeder Bürger, der im Besitz einer Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse ist oder erfolgreich die Fahrprüfung für die entsprechende Klasse abgelegt hat, beantragen. Die Ausgabe von Führerscheinen ist jedoch an das Vorliegen wenigstens eines gültigen Dokumentes gekoppelt.
Der Reichsführerschein ist als PVC-Karte mit den Maßen (Breite) 85 x (Höhe) 54 x (Dicke) 0,8mm ausgeführt.
Auf der Vorderseite befindet sich eine sog. maschinenlesbare Zone mit mehreren Prüfziffern, um die Authentizität des Dokumentes feststellen zu können. Diese ergeben sich aus bestimmten Daten auf dem Dokument, die in der Druckerei errechnet und mitgedruckt werden.
Die Vorderseite des RFS
Die Rückseiteseite des RFS
Die Geltungsdauer des Führerscheins ist grundsätzlich unbegrenzt, wird aber aus Sicherheitsgründen in Anbetracht der heutigen Verkehrslage bis zu dem Tage befristet, an dem der Inhaber sein 70. Lebensjahr vollendet. Es wird dabei erwogen, daß der Gesetzgeber eine Fahrtauglichkeitsuntersuchung vorschreibt, die dann turnusmäßig absolviert werden muß. Wir wollen durch diese Maßnahme eine möglicherweise kommende gesetzliche Regelung durch die ansonsten unbegrenzte Geltungsdauer der Führerscheine nicht ausschließen. Nach dem 70. Lebensjahr werden die Führerscheine für eine Geltungsdauer von 5 Jahren ausgegeben.
Hinweis: Die Abbildungen auf unserer Seite und der Ihnen ausgestellte Führerschein sieht wegen dem Verhindern von Nachahmern in einigen Details geringfügig anders aus.
Hier können Sie die den Reichsführerschein beantragen.
Reichskinderausweis
Den Personenausweis für Personen unter 16 Jahre des Deutschen Reiches kann jede Person, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, beantragen. Es ist die Zustimmung des Erziehungsberechtigten oder Vormundes notwendig. Es ist möglich, auf der Rückseite eine Telefonnummer für den Kontakt mit den Eltern des Kindes abzudrucken. Dies ist empfehlenswert, falls Behörden die Eltern des Heranwachsenden kontaktieren müssen.
Der Personenausweis für Kinder ist als PVC-Karte mit den Maßen (Breite) 85 x (Höhe) 54 x (Dicke) 0,8mm ausgeführt.
Auf der Vorderseite befindet sich eine sog. maschinenlesbare Zone mit mehreren Prüfziffern, um die Authentizität des Dokumentes feststellen zu können. Diese ergeben sich aus bestimmten Daten auf dem Dokument, die in der Druckerei errechnet und mitgedruckt werden.
Die Vorderseite des RKA
Die Rückseiteseite des RKA
Die Geltungsdauer beträgt:
Die Geltungsdauer der Personenausweise für Personen unter 16 Jahre ist grundsätzlich auf 2 Jahre beschränkt, da sich das Aussehen und die Größe bei jugendlichen Personen durch den Wachstumsprozeß wesentlich stärker als bei Erwachsenen ändern.
Hinweis:Die Abbildungen auf unserer Seite und der Ihnen ausgestellte Personenausweis für Kinder sehen wegen Verhinderung von Nachahmern in einigen Details geringfügig anders aus.
Hier können Sie die den Reichskinderausweis beantragen.
Unterkategorien
Entstehung
Hier erfahren Sie, wie es zur Gründung der Exilregierung Deutsches Reich kam.
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