Reichspersonenausweis

Den Personenausweis des Deutschen Reiches kann jeder deutsche Bürger, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, beantragen.

Der Personenausweis ist als PVC-Karte mit den Maßen (Breite) 85 x (Höhe) 54 x (Dicke) 0,8mm ausgeführt.

Auf der Vorderseite befindet sich eine sog. maschinenlesbare Zone mit mehreren Prüfziffern, um die Authentizität des Dokumentes feststellen zu können. Diese ergeben sich aus bestimmten Daten auf dem Dokument, die in der Druckerei errechnet und mitgedruckt werden.

Im Gegensatz zum BRD-Personalausweis werden Sie als natürlich Person gemäß ihrer Geburtsurkunde eingetragen.

Im BRD-Personalausweis steht: MUSTERMANN die Großschreibung macht Sie zu juristischen Person (Sache)
Im Reichspersonenausweis steht: Musterman die Normal-Schreibung gemäß Ihrer Geburtsurkunde erklärt Sie zur natürlichen Person (Mensch)


Die Vorderseite des RPA

Die Rückseiteseite des RPA

Die Geltungsdauer beträgt:

  1. bei Ausweisen, die für Personen bis zum 18. Lebensjahr ausgestellt wurden: 5 Jahre
  2. bei Ausweisen, die für Personen ab dem 18. Lebensjahr ausgestellt wurden:10 Jahre



Auf dem Chip auf der Vorderseite des Personenausweises können die auf den Außenseiten des Ausweises ersichtlichen Daten des Inhabers digital kodiert gespeichert werden.

Die maschinenlesbare Zone auf der unteren Vorderseite beinhaltet den Namen, den Vornamen und in codierter Form die Seriennummer, das Geburtsdatum sowie das Ablaufdatum des Ausweises. Diese Nummer ist kompatibel zu den ungültigen "BRD-Personalausweisen".

Hinweis: Die Abbildungen auf unserer Seite und der Ihnen ausgestellte Personenausweis sehen wegen Verhinderung von Nachahmern in einigen Details geringfügig anders aus.

Hier können Sie die den Personenausweis beantragen.