Reichskinderausweis
Den Personenausweis für Personen unter 16 Jahre des Deutschen Reiches kann jede Person, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, beantragen. Es ist die Zustimmung des Erziehungsberechtigten oder Vormundes notwendig. Es ist möglich, auf der Rückseite eine Telefonnummer für den Kontakt mit den Eltern des Kindes abzudrucken. Dies ist empfehlenswert, falls Behörden die Eltern des Heranwachsenden kontaktieren müssen.
Der Personenausweis für Kinder ist als PVC-Karte mit den Maßen (Breite) 85 x (Höhe) 54 x (Dicke) 0,8mm ausgeführt.
Auf der Vorderseite befindet sich eine sog. maschinenlesbare Zone mit mehreren Prüfziffern, um die Authentizität des Dokumentes feststellen zu können. Diese ergeben sich aus bestimmten Daten auf dem Dokument, die in der Druckerei errechnet und mitgedruckt werden.
Die Vorderseite des RKA
Die Rückseiteseite des RKA
Die Geltungsdauer beträgt:
Die Geltungsdauer der Personenausweise für Personen unter 16 Jahre ist grundsätzlich auf 2 Jahre beschränkt, da sich das Aussehen und die Größe bei jugendlichen Personen durch den Wachstumsprozeß wesentlich stärker als bei Erwachsenen ändern.
Hinweis:Die Abbildungen auf unserer Seite und der Ihnen ausgestellte Personenausweis für Kinder sehen wegen Verhinderung von Nachahmern in einigen Details geringfügig anders aus.
Hier können Sie die den Reichskinderausweis beantragen.