Die Konsequenz - Neuaufbau der Reichsregierung

Hier kann sich ein Vortrag des Ehrenwerten Reichspräsidenten Herrn Bensch heruntergeladen und angesehen werden. (260MB)

Der einzige und völkerrechtlich korrekte Weg ist die Gründung einer Exil-Regierung. Sehen wir uns also vorher die Definitionen diesbezüglich dazu an.

Wie wird eine Exilregierung definiert?

Definition: Staat lt. Lingen-Lexikon 1974
... Staat [lat. Lw.; spätes MA.]: eine Herrschaftsordnung, durch die ein Volk auf abgegrenztem Gebiet durch hoheitliche Gewalt zur Wahrung gemeinsamer (ideeller und materieller) Güter verbunden ist. Staat wird eine solche Ordnung etwa seit Beginn der Neuzeit genannt; ältere Bezeichnungen waren griech. Politeia, lat. Civitas oder respublica.... Der durch die Ungleichheit seiner Glieder gekennzeichnete Privilegienstaat ist in den letzten zwei Jahrhunderten fortschreitend dem durch die Rechtsgleichheit der Staatsbürger bestimmten Volksstaat gewichen. Häufig ist das Staatsvolk eine Nation (Nationalstaat), nicht selten umfaßt ein Staat aber auch mehrere Nationen (Nationalitätenstaat) oder neben der führenden Staatsnation Teile anderer Nationen (Minderheit). Nach der Französischen Revolution wird die Forderung erhoben, daß jede Nation nach freiem Entschluß einen eigenen Staat zu bilden berechtigt sei (Nationalstaatsprinzip), staatlich abgespaltene Teile einer Nation sollen über ihre Trennung von dem bisherigen Staat und ihren Anschluß an einen anderen Staat frei entscheiden dürfen (Plebiszit; Selbstbestimmungsrecht).

Definition: Exilregierung lt. Lingen-Lexikon 1974
... Exilregierung, eine Regierung, die ihren Sitz während eines Krieges, eines Bürgerkrieges oder auf Grund einer Abfallbewegung aus dem Heimatstaat oder dessen Kolonien auf fremdes Staatsgebiet verlegt oder sich auf diesem neu gebildet hat...
Aus der internationalen Praxis hat sich die Unterscheidung von legitimer und illegitimer Exilregierung entwickelt;
die Exilregierung, die mit der zuletzt im Heimatstaat amtierenden Regierung übereinstimmt (legitime Exilregierung), bedarf außer der Genehmigung zum Aufenthalt des Gaststaates keiner neuen völkerrechtlichen Anerkennung, während die im Ausland neu gebildete Exilregierung (illegitime Exilregierung) neu anerkannt werden muß...
Die Anerkennung einer illegitimen Exilregierung stellt stets eine Einmischung in die inneren Angelegenheiten eines fremden Staates dar; für sie sind durchweg politische, nicht rechtliche Erwägungen ausschlaggebend.

Der Leser dieser Seite mag sich fragen, wozu man innerhalb des eigenen Staatsgebietes eine Exilregierung begründen sollte. Zudem sagt doch die obige Definition einer Exilregierung klar aus, daß diese außerhalb des eigenen Staatsgebietes besteht und deswegen auch Exil-Regierung heißt. Um diesen scheinbaren Widerspruch aufzuklären, möchten wir zunächst auf folgende Punkte hinweisen:

  • Die Bundesrepublik Deutschland ist kein Staat im Sinne des Völkerrechts, kann also auch für die Betrachtung Deutschlands kein neuer Staat sein. Vielmehr ist die Bundesrepublik Deutschland eine auf dem Staatsgebiet des Deutschen Reiches (Deutschland) von den Besatzungsmächten nach der Teilkapitulation von Teilen der Wehrmacht 1945 begründete staatsrechtliche Ordnung, ein Instrumentarium der Besatzer. Somit ist rein völkerrechtlich die Bundesregierung ein Fremdverwalter für die Besatzermächte auf dem Staatsgebiet des Deutschen Reiches und müßte dem Gaststaat um Genehmigung fragen. Dem Deutschen Reich also, dessen Territorium sie besetzen.

  • Die sich als "Alliierte" bezeichnenden Besatzungsmächte haben - um den Staat Deutsches Reich in ihrem Sinne unter Kontrolle halten zu können - die "Vereinten Nationen" (UNO) gegründet. Deren "Charta" beweist das eigentliche Ziel dieser Gründung: Die Kontrolle und Zerschlagung des Staates Deutsches Reich. So gesehen geht die Gründung der besatzungsrechtlichen Verwaltungseinheiten "DDR" und "BRD" auf unmittelbare Eingriffe der Alliierten in das bestehende deutsche Rechtssystem, in die bestehende Verwaltungstruktur zurück. Was nach dem für den Kriegsfall geltenden Völkerrecht, hier insbesondere der sogenannten Haager Landkriegsordnung, eine Intervention dastellt.

  • Und eine länger anhaltende Intervention wird völkerrechtswidrig gebrandmarkt. Die Tatsache der Intervention geht auch sehr gut aus der Rede des SPD-Abgeordneten Carlo Schmid hervor, der diesbezügliche klare Aussagen vor dem "Parlamentarischen Rat" zur Schaffung des besatzungsrechtlichen "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland" machte. Die Bundesrepublik Deutschland ist seit 1971 Mitglied dieser Reichszerteilungs- und Kontrollinstanz "UNO". Die "Alliierten" erklärten in ihrer Berliner Deklaration vom 05. Juni 1945 die "... Übernahme höchster Autorität hinsichtlich Deutschlands durch die Regierungen des Vereinigten Königreichs, der Vereinigten Staaten von Amerika, der Union der sozialistischen Sowjetrepubliken und durch die Provisorische Regierung der Französischen Republik", nachdem sie die letzte Reichsregierung am 23. Mai 1945 verhaftet hatten.



Aus den vorgenannten Punkten ist zu ersehen, daß die UNO und die Hauptsiegermächte der Anprechpartner für die Anerkennung einer deutschen Exilregierung sind. Aus diesem Grunde sind entsprechende Verbalnoten von der Exilregierung des Deutschen Reiches an die zuständigen Stellen der vorgenannten Institutionen bzw. Staaten gesandt worden.