Fakelmännerbefehl

Eine Information von D. Weide, Hmb, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, 12.04.2010

 

Fackelmännerbefehl Aus Metapedia

Der sogenannte Fackelmännerbefehl ist der Befehl Stalins Nr. 0428 vom 17. November 1941. Er besagt, daß russische Partisanen in deutschen Uniformen - vornehmlich denen der Waffen-SS - in “40 bis 60 km Tiefe ab der Hauptkampflinie alle Siedlungen zu zerstören und die Zivilbevölkerung niederzumachen” hätten. Weiterhin sei darauf zu achten, daß Überlebende zurückblieben, die über die vermeintlich deutschen Greuel-taten berichten könnten. Diese Vorgehensweise wurde auch durch die vielen Partisanen, die in deutschen Uniformen gefangengenommen wurden, in der Ausführung bestätigt.

Stalin hatte zuvor am 3. Juni 1941 in einer Rundfunkansprache alle Völker der Sowjetunion zum bedingungslosen Partisanenkrieg gegen die Deutschen aufgerufen.

 

Fast täglich können wir in den Medien hören, daß die Wehrmacht beim Vormarsch eine Politik der „verbrannten Erde“ betrieben habe, in deren Folge das weite russische Land in schrecklichster Weise verwüstet wurde. Abgesehen davon, daß kein Angreifer die für seinen weiteren Vormarsch unabdingbare Infrastruktur des besetzten Gebietes zerstören wird, gibt es mit Stalins Befehl Nr. 0428 vom 17. November 1941 einen Gegen-beweis.

Mit dem Ostackerprogramm baute Deutschland das zerstörte Land wieder auf.

Wortlaut

Die Stawka des Obersten Befehlshabers befiehlt:

Alle Siedlungsgebiete, an denen sich deutsche Truppen befinden, sind auf 40 bis 60 Kilometer ab der Hauptkampflinie in die Tiefe zu zerstören und in Brand zu setzen, 20 bis 30 Kilometer nach rechts und links von den Wegen. Zur Vernichtung der Siedlungspunkte im angegebenen Radius ist die Luftwaffe hinzuzuziehen, sind Artillerie- und Granatwerferfeuer großflächig zu nutzen, ebenso die Kommandos der Aufklärung, Skiläufer und Partisanen-Divisionsgruppen, die mit Brennstoffflaschen ausgerüstet sind. Die Jagkommandos sollen überwie-gend aus Beutebeständen in Uniformen des deutschen Heeres und der Waffen-SS eingekleidet die Vernich-tungsaktion ausführen. Das schürt den Haß auf die faschistischen Besatzer und erleichtert die Anwerbung von Partisanen im Hinterland der Faschisten. Es ist darauf zu achten, daß Überlebende zurückbleiben, die über "deutsche Greueltaten" berichten können. Zu diesem Zweck sind in jedem Regiment Jagdkommandos zu bilden in Stärke von 20 bis 30 Mann, mit der Aufgabe, Sprengung und Inbrandsetzung der Siedlungspunkte durchzuführen. Es müssen mutige Kämpfer für diese Aktionen der Vernichtung von Siedlungspunkten aus-gewählt werden. Besonders jene, die hinter den deutschen Linien [in gegnerischen Uniformen] Siedlungs-punkte vernichten, sind zu Ordensverleihungen vorzuschlagen. In der Bevölkerung ist zu verbreiten, daß die Deutschen die Dörfer und Ortschaften in Brand setzen, um die Partisanen zu bestrafen.

(Archiv Serie 429, Rolle 461, Generalstab des Heeres, Abtlg. Fremde Heere Ost II H 3/70 Fr 6439568. Lagerstätte: Nationalarchiv Washington)

"Fackelmänner-Befehl" bestätigt. Russischer Sicherheitsdienst FSB veröffentlicht Stalins Order Nr. 0428

Es gehört zu den Binsenweisheiten, daß wissenschaftliche Erkennntnisse fortwährend neue Wertungen und Sichtungen erfahren. Auch geschichtliche Erkenntnisse zählen hierzu, selbst wenn der "Revisionismus", aller-dings nur in Mitteleuropa, die denkbar größte Gegnerschaft der reaktionärsten Dogmatiker findet. Als wir im Frühjahr 1997 (OB 12/97) erstmals Stalins sogenannten "Fackelmänner-Befehl" veröffentlichten, konnten wir uns nur auf den Fund des im Washingtoner Nationalarchiv (unter der Archiv Serie 429, Rolle 461, Generalstab des Heeres, Abtlg. Fremde Heere Ost II H 3/70 Fr 6439568) aufbewahrten Dokuments stützen. Inzwischen aber entschloß sich der Russische Sicherhheitsdienst FSB offiziell dazu, den Befehl Stalins Nr. 0428 vom 17. November 1941 zu veröffentlichen. Der populär als "Fackelmänner-Befehl" bekanntgewordene Erlaß Stalins sah vor, daß sowjetische "Jagdkommandos" 40 bis 60 Kilometer tief in das von der Wehrmacht bereits besetzte Gebiet der damaligen Sowjetunion einzudringen hatten, um es "zu zerstören und in Brand zu setzen". Dabei sollten "die Jagdkommandos überwiegend aus Beutebeständen in Uniformen des deutschen Heeres und der Waffen-SS eingekleidet" werden, um die von Stalin anbefohlenen "Vernichtungsaktionen ausführen" zu können. Dies, so die Ausführungen des Befehls, "schürt den Haß auf die faschistischen Besatzer und erleichtert die Anwerbung von Partisanen im Hinterland der Faschisten. Es ist darauf zu achten, daß Überlebende zurück-bleiben, die über die ,deutschen Greueltaten’ berichten können". Der Befehl führt weiter aus, daß zu diesem Zweck in jedem Regiment "Jagdkommandos in Stärke von 20 bis 30 Mann mit der Aufgabe" zu bilden seien, "Sprengungen und Inbrandsetzungen der Siedlungspunkte durchzuführen. Es müssen mutige Kämpfer für diese kühnen Aktionen der Vernichtung von Siedlungspunkten ausgewählt werden. Besonders jene, die hinter den deutschen Linien in gegnerischen Uniformen Siedlungspunkte vernichteten, sind zu Ordensverleihungen vorzuschlagen". Es wird damit offenkundig, daß Stalin mit diesem Befehl die Grundlage und Praxis der "Taktik der verbrannten Erde" schuf, die aus nahe liegenden Gründen immer wieder der deutschen Seite unterstellt wurde. Es ist auch nahe liegend, daß dieses verbrecherische Freischärlertum außerhalb der 1907 verabschie-deten Haager Landkriegsordnung lag und deswegen auch von deutscher Seite mit Nachdruck berkämpft werden konnte. Das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" (6/2000) führt am Beispiel der auch in der DDR bei den "Jungen Pionieren" zwangsweise zu höheren Ehren gekommenen Partisanin Soja Kosmodemjanskaja aus, daß sie mit anderen Freischärlern das bei Moskau gelegene Dorf Petrischtschewo auf der Grundlage dieses Befehls in Brand steckte. Die Partisanin wurde schließlich durch sowjetischen Verrat an die Wehrmacht ausgeliefert und gehängt und später von der Sowjet-Propaganda zu einer "Heldin des großen Vaterländischen Krieges" stilisiert. Dieser nunmehr von Moskau selbst bestätigte Befehl zwingt die mit dem deutsch-sowjetischen Krieg befaßte Historikerschaft dazu, umgehend den Verlauf von kriegsrechtswidrigen Kampfhandlungen immer auch unter dem Gesichtspunkt Stalinscher Eingriffe im Sinne des "Fackelmäner-Befehls" zu beleuchten. Selbstverständlich gehört auch hierzu, daß die aus Gründen unwahrer Behauptungen und falscher Bilder geplatzte Propaganda-Schau des Tabak-Millionärs Reemtsma diese Tatsachen zu berücksichtigen hat. Wie verlautet, dauert die wissenschaftliche Überprüfung der Antiwehrmachtsausstellung ohnehin länger als die ursprünglich geplanten drei Monate. Ein erstes Zeichen bemühter Redlichkeit?

***********************************

Stalins "Fackelmänner-Befehl" fabrizierte "deutsche Greueltaten"

 

Daß geschichtliche Erkenntnisse laufend ergänzt und daher auch fortwährend die daraus resultierenden Schlußfolgerungen neu formuliert werden, gehört zu den Grundkenntnissen eines jeden Wissenschaftlers aus der historischen Zunft, weshalb es auch unsinnig wäre, einen beliebigen geschichtlichen Erkenntnis-stand festschreiben und etwa juristisch deckeln zu lassen.

Daß die historische Elle auch bei der Bewertung des Zweiten Weltkrieges ständig neu angelegt werden muß, ergibt sich schon aus der Tatsache, daß noch immer nicht alle Akten zur Einsicht für interessierte Wissen-schaftler frei verfügbar sind. Nachdem in den ersten Jahrzehnten naturgemäß das Pendel in Richtung aus-schlug, scheint es nunmehr in eine gegenläufige Phase einzutreten.

So ist unlängst auch der in Europa beispiellose Stalinsche "Fackelmänner-Befehl" in einem Washingtoner Archiv aufgetaucht, der die lange schon bekannte, von Stalin angeregte Taktik der "Verbrannten Erde" als ausdrückliche Order des "Obersten Befehlshabers" belegt. Danach waren sogenannte "Jagdkommandos" der Roten Armee gehalten, in den von der Deutschen Wehrmacht besetzten Gebieten der Sowjetunion "40 bis 60 Kilometer ab der Hauptkampflinie in die Tiefe zu zerstören und in Brand zu setzen. Damit nun aber diese barbarische Aktion keine Abscheu bei den Bewohnern der Sowjetunion erregte, sollten die ausführen-den Kommandos der Roten Armee "überwiegend aus Beutebeständen in Uniformen des deutschen Heeres und der Waffen-SS eingekleidet die Vernichtungsaktion" ausführen.*

Während nun in München die sogenannte "Wehrmachtsausstellung" im Münchener Rathaus gleichsam offiziöse "Weihen" erhalten hat, steht die historische Zunft vor neuen Aufgaben, die es nun wissenschaftlich zu beantworten gilt. Die List der Geschichte ist allemal mächtiger als die perfide Rechnung jener Kreise, die mit dem dumpfen Geschmack der Mittelmäßigkeit spekulieren.
P.F.

Stalins Befehl Nr. 0428 vom 17. November 1941

Die Stawka des Obersten Befehlshabers befiehlt:

1. Alle Siedlungsgebiete, an denen sich deutsche Truppen befinden, sind auf 40 bis 60 Kilometer ab der Hauptkampflinie in die Tiefe zu zerstören und in Brand zu setzen, 20 bis 30 Kilometer nach rechts und links von den Wegen. Zur Vernichtung der Siedlungspunkte im angegebenen Radius ist die Luftwaffe hinzuzuziehen, sind Artillerie- und Granatwerferfeuer großflächig zu nutzen, ebenso die Kommandos der Aufklärung, Skiläufer und Partisanen-Divisionsgruppen, die mit Brennstoffflaschen ausgerüstet sind.

Die Jagkommandos sollen überwiegend aus Beutebeständen in Uniformen des deutschen Heeres und der Waffen-SS eingekleidet die Vernichtungsaktion ausführen. Das schürt den Haß auf die faschistischen Besatzer und erleichtert die Anwerbung von Partisanen im Hinterland der Faschisten. Es ist darauf zu achten, daß Überlebende zurückbleiben, die über "deutsche Greueltaten" berichten können.

2. Zu diesem Zweck sind in jedem Regiment Jagdkommandos zu bilden in Stärke von 20 bis 30 Mann, mit der Aufgabe, Sprengung und Inbrandsetzung der Siedlungspunkte durchzuführen. Es müssen mutige Kämpfer für diese Aktionen der Vernichtung von Siedlungspunkten ausgewählt werden. Besonders jene, die hinter den deutschen Linien in gegnerischen Uniformen* Siedlungspunkte vernichten, sind zu Ordensverleihungen vorzuschlagen. In der Bevölkerung ist zu verbreiten, daß die Deutschen die Dörfer und Ortschaften in Brand setzen, um die Partisanen zu bestrafen.

(Archiv Serie 429, Rolle 461, Generalstab des Heeres, Abtlg. Fremde Heere Ost II H 3/70 Fr 6439568. Lagerstätte: Nationalarchiv Washington)

*Hierzu gibt es einen auch schon von Baring in der FAZ besprochen Artikel von Hartmann und Zarusky/IfZ in den Vierteljahresheften für Zeitgeschichte VfZ. Die beiden Verfasser weisen nach, daß die Passage über die Benutzung deutscher Uniformen irgendwann in den echten Befehl hineingefälscht wurde.