Die Bereinigungsgesetze sind rechtskräftig

12. Februar 2015

Es gibt seit Rechtskraft der Bereinigungsgesetze keine Staatsgerichte mehr.

Nimmt man es genauer, dann

gibt ´s bereits seit dem achten Mai des Jahres 1945 keine Staatsgerichte mehr, denn seit diesem Tag ist das hiesige Land kein Staat mehr, sondern nur noch eine Wirtschaftsvereinigung unter US-Administration, wobei Letztere dem Imperium Bundestag die Verwaltung überlassen hat.

„Rechtskraft der Bereinigungsgesetze durch Bundesjustizministerium voll bestätigt.“ Was heißt das?

Das heißt: Ab dem 30. November 2007 hat das Gerichtsverfassungsgesetz, die Zivilprozessordnung (ZPO) und die Strafprozessordnung (StPO) keine Gültigkeit mehr und darf daher nicht mehr angewendet werden.

Häufig liest man im Internet, dass das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWIG) nur noch außerhalb des Geltungsbereiches (§ 5 auf Schiffen und Flugzeugen) Gültigkeit hätte. Das ist allerdings nicht nur inhaltlich, sondern auch sachlich falsch, denn die Sache ist nämlich die:

Das OWIG besitzt keinen Geltungsbereich mehr. Wenn aber kein Geltungsbereich existiert, dann kann logischweise auch kein außerhalb des Geltungsbereiches existieren, da außerhalb des Geltungsbereiches strikt die Existenz eines Geltungsbereiches voraussetzt.

Das OWIG hat also nirgendwo mehr Gültigkeit. Auch nicht auf Schiffen oder in Flugzeugen.

Staatsgerichte gibt es nicht erst seit Rechtskraft der Bereinigungsgesetze nicht mehr, sondern seit dem achten Mai des Jahres 1945 gibt es diese schon nicht mehr, da das hiesige Land seit dem kein Staat mehr ist.

Einfache Logik: Wo kein Staat, da auch keine Staatsgerichte.

Die Gerichte des hiesigen Landes sind Freiwillgen- oder auch Ausnahme- oder Sondergerichte.

Jegliches Urteil, welches in diesen Gerichten gefallen ist, erkennen die Bewohner des Vereinigten Wirtschaftsgebietes seit dem achten Mai des Jahres 1945 freiwillig an.

Rechtskraft haben diese Urteile nie erlangt – Rechtsgültigkeit schon gar nicht.

Alle nach dem 08.05.1945 sogenannten „Hoheits“- und Verwaltungsakte, „Beschlüsse“, „Urteile“, „Haftbefehle“, „Bußgeld“-/„Steuer-Bescheide“, Hausdurchsuchungen, „Beschlagnahmungen“, „Vollstreckungen“, Vollzugsmaßnahmen, Pfändungen etc.) waren und sind de jure null und nichtig, rechtsungültig, rechtsunwirksam und rechtswidrig, mithin kriminell und strafbar.

Freiwillig? Nicht wirklich, denn wer hat die Bewohner des hiesigen Landes darüber aufgeklärt? Etwa Anwälte? Ganz sicher nicht, denn die leben vom Unwissen.

Anwälte bereichern sich an der Unwissenheit ihrer Mandanten und gehen ganz sicher stillschweigend davon aus, dass ihre Mandanten „freiwillig“ nicht mehr rechtswirksames Recht und Gerichte anerkennen.

Auf Anfrage bei der Firma Bundesministerium der Justiz, ob denn die Bereinigungsgesetze Gültigkeit haben, wurde dies voll umfassend bestätigt. Die Bereinigungsgesetze sind voll wirksam.

“Alle Gesetze die keinen Geltungsbereich haben, kein Vorschaltgesetz haben oder gegen das Zitiergebot Artikel 19 Grundgesetz (GG) verstoßen sind in Zukunft von Haus aus nichtig”, urteilte die Firma Bundesverfassungsgericht, ohne jegliche hoheitliche Befugnisse und somit ohne Urteilsbemächtigung.

Dass das Grundgesetz seit dem dritten Oktober des Jahres 1990 mangels Geltungsbereiche keine Gültigkeit mehr besitzt, haben die “Verfassungsrichter” sicher nur “vergessen” zu erwähnen.

Interessant ist auch: Obwohl das hiesige Land gar keine Verfassung besitzt, gibt ´s hier trotzdem Verfassungsrichter. Verkehrte Welt ist nichts dagegen.

Das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), die Zivilprozessordnung (ZPO), die Finanzgerichtsordnung (FGO), das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), die Strafprozessordnung (STPO) die Abgabenordnung 1977 (AO 1977) sowie das Einkommen- und Umsatzsteuergesetz sind allesamt ungültig.

Gültig ist hingegen nach wie vor die Haager Landkriegsordnung (HLKO), welche zum Völkerrecht gehört, und die sagt unter § 46, dass das Privateigentum nicht eingezogen werden darf.

Im § 47 ist zu lesen, dass Plünderung ausdrücklich untersagt ist.

Damit ist seit rund 100 Jahren jede Steuer und jede Pfändung rechtswidrig, da Steuern und Pfändungen gegen das Völkerrecht verstoßen.

Es wäre also mal an der Zeit, die Zentrale des Verbrechens (Reichstagsgebäude) aufzusuchen, und die Firma Bundestag zur Rechenschaft zu ziehen!

Im Weiteren wurden beim GVG und der ZPO die Vorschaltgesetze gestrichen.

Das heißt: Bis auf das Schiedsgericht in der Arbeitsgerichtsbarkeit (AHK-Befehl Nr. 35), sind somit völkerrechtlich seit dem 30. November 2007 alle Gerichte in der Treuhandverwaltung der Alliierten aufgehoben.

Antwort des Bundesministeriums der Justiz:

Vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Rechtsbereinigungsgesetze.

Zu der Rechtskraft der Gesetze kann ich Ihnen folgendes mitteilen:

Das erste Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 19. April 2006 (BGBl. I, S. 866) ist nach seinem Artikel 210 Absatz 1 in wesentlichen Teilen am Tage nach seiner Verkündung in Kraft getreten.

Die Verkündung im Bundesgesetzblatt fand am 24. April 2006, dem Ausgabedatum des Bundesgesetzblatts Nr. 18 aus dem Jahre 2006 statt.

Dementsprechend trat das Gesetz am 25. April 2006 in Kraft.

Auch diejenigen Artikel, die nach Artikel 210 Absatz 2 besondere Inkrafttretensdaten haben, traten mittlerweile in Kraft.

Das zweite Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 23. November 2007 (BGBl I, S. 2614) hat eine ähnliche Inkrafttretensregelung in seinem Artikel 80, so dass ein Großteil der Regelungen am 30. November 2007, also einen Tag nach der Verkündung in Kraft trat.

Die letzten Teilregelungen traten nach Artikel 80, Absatz 2 dieses Gesetzes am 1. Dezember 2010 in Kraft.

Beide Gesetze über die Rechtsbereinigung sind somit voll wirksames Bundesrecht. Von ihrem Zweck her setzen sie älteres Recht, das keinen praktischen Anwendungsbereich mehr hat, außer Kraft. Somit dienen diese Gesetze dazu, überflüssige Regelungen zu streichen und die Rechtsordnung insgesamt übersichtlicher zu machen.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Erläuterung weiterzuhelfen.

Ende der Antwort der Firma Bundesministerium der Justiz.

Zusammenfassung:

ZPO, STPO, GVG, OWIG usw. usw. dürfen nicht mehr angewendet werden. Was aber zeigt die Realität?

All diese ungültigen Ordnungen und Gesetze werden fröhlich weiter angewendet. Das Unwissen der Menschen wird scham- und skrupellos ausgenutzt.

Was sollte das hier noch gleich sein!? Ein Rechtsstaat???

Das können Sie getrost vergessen. Das hiesige Land ist ja noch nicht einmal ein Staat, von Recht ganz zu schweigen.

Was im hiesigen Land vor sich geht, das spottet jeder Beschreibung. Es dürfte wohl kein weiteres Land geben, in welchem ein solches Unrecht herrscht.

Gesetze und Richter, sowie Polizistinnen und Polizisten sollten eigentlich für Recht sorgen und die Menschen vor Verbrechern schützen.

Da hat man wohl den Bock zur Gärtner gemacht, denn in Wahrheit passiert genau das Gegenteil.

Nicht gesetzliche Richter fällen widerrechtlich Urteile, während Polizistinnen und Polizisten im Banditengewerbe mit Namen Straßenraub tätig sind, in dem sie längst erloschene Gesetze nach wie vor munter anwenden, und mit Radarpistole bewaffnet die Menschen ausrauben.

Das Land der Dichter und Denker ist zum Land der Räuber und Banditen verkommen.