Fakelmännerbefehl
Eine Information von D. Weide, Hmb, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, 12.04.2010
Fackelmännerbefehl Aus Metapedia
Der sogenannte Fackelmännerbefehl ist der Befehl Stalins Nr. 0428 vom 17. November 1941. Er besagt, daß russische Partisanen in deutschen Uniformen - vornehmlich denen der Waffen-SS - in “40 bis 60 km Tiefe ab der Hauptkampflinie alle Siedlungen zu zerstören und die Zivilbevölkerung niederzumachen” hätten. Weiterhin sei darauf zu achten, daß Überlebende zurückblieben, die über die vermeintlich deutschen Greuel-taten berichten könnten. Diese Vorgehensweise wurde auch durch die vielen Partisanen, die in deutschen Uniformen gefangengenommen wurden, in der Ausführung bestätigt.
Stalin hatte zuvor am 3. Juni 1941 in einer Rundfunkansprache alle Völker der Sowjetunion zum bedingungslosen Partisanenkrieg gegen die Deutschen aufgerufen.
Fast täglich können wir in den Medien hören, daß die Wehrmacht beim Vormarsch eine Politik der „verbrannten Erde“ betrieben habe, in deren Folge das weite russische Land in schrecklichster Weise verwüstet wurde. Abgesehen davon, daß kein Angreifer die für seinen weiteren Vormarsch unabdingbare Infrastruktur des besetzten Gebietes zerstören wird, gibt es mit Stalins Befehl Nr. 0428 vom 17. November 1941 einen Gegen-beweis.
Mit dem Ostackerprogramm baute Deutschland das zerstörte Land wieder auf.
Wortlaut
Geschichtsbuch-Lügen ab dem Schulkindalter
Im letzten Volksweckruf ging es um den Präventivkrieg Hitlers kontra Stalin /
Sowjetunion, um die Lüge von Hitlers angeblich völkerrechtswidrigem Angriffskrieg.
Ein Leser, mit dem wir in anderen Themen übereinstimmen, reagierte so:
„Selbst wenn Stalin auf Europa zumaschieren wollte, dann stellt sich die frage,
weshalb war Hitler so blöd und viel als erster in Rußland ein. Dieser Idiot hat es
doch bereits 1924 in sein mein Kampf geschrieben!!!!“
[Zitat-Ende! Alle neun Rechtschreibfehler in diesen drei Zeilen unverändert!]
Da es auch in BRD-kritischen Kreisen solche nachweisbar falschen Geschichtskenntnisse
gibt, erhalten Sie heute ein Argumentationstraining dazu:
Wie sieht die aktuelle Gesetzeslage aus?
Der Bundestag musste sämtliche Gesetze ersatzlos aufheben, des fehlenden Geltungsbereichs wegen!
Mit dem Ersten Bereinigungsgesetz wurden am 19.04.2006 die Einführungsgesetze (EG) der Zivilprozessordnung (ZPO), der Strafprozessordnung (StPO), das Ordnungswidrichkeitsgesetz (OwiG) und des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) aufgehoben.
Alle seit Rechtskraft der Bereinigungsgesetze ergangenen sogenannten „Hoheits“- und Verwaltungsakte der „BRD“ bzw. der „BRD-GmbH“ („Beschlüsse“, „Urteile“, „Haftbefehle“, „Bußgeld“-/„Steuer-Bescheide“, Hausdurchsuchungen, „Beschlagnahmungen“, „Vollstreckungen“, Vollzugsmaßnahmen, Pfändungen, Zoll etc.) waren und sind de jure null und nichtig, rechts ungültig, rechts unwirksam und rechtswidrig, mithin kriminell und strafbar.
Dejure.Org:
Gerichtsverfassungsgesetz GVG 15 (weggefallen):
http://dejure.org/gesetze/GVG/15.html
Erstes Rechtsbereinigungsgesetz, 1. BMJBBG:
https://deinerechte.files.wordpress.com/.../1-bmjbbg-kurz...
Zweites Rechtsbereinigungsgesetz, 2. BMJBBG:
https://deinerechte.files.wordpress.com/.../2-bmjbbg-kurz...
Bundesjustizministerium der Justiz März 2012: umfassende Bestätigung der Rechtsbereinigungsgesetze
https://deinerechte.files.wordpress.com/.../bestaetigung...
Vorstand der Deutschen Polizeigewerkschaft bestätigt Rechtslage – Strafprozessordnung, Zivilprozessordnung und das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten sind ungültig.
.
https://menschenrechtsverfahren.wordpress.com/.../vorsta.../
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